AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Der Inhalt der zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarung wird durch die Firma SUNPOR Kungststoff GmbH schriftlich dokumentiert (Auftragsbestätigung) und unverzüglich dem Geschäftspartner zum Zwecke der Kenntnisnahme übermittelt. Mit dieser Auftragsbestätigung werden auch die gegenständlichen Geschäftsbedingungen dem Geschäftspartner zur Kenntnis gebracht mit dem Hinweis, dass diese Geschäftsbedingungen Vertragsgrundlage für das gegenständliche Geschäft sind. Der Geschäftspartner hat die Möglichkeit, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Auftragsbestätigung und der ihnen bekannten Geschäftsbedingungen gegen die Auftragsbestätigung und Geschäftsbedingungen Widerspruch zu erheben, bei sonstigem Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt zur Gänze zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen. Der Vertragspartner ist bereit, eine gewichtsmäßige Über- und Unterlieferung bis maximal 11% zu akzeptieren und auch zu bezahlen.

3. Zahlung

Für die Zahlung gelten die zwischen den Parteien getroffenen und in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen zu leisten. Grundsätzlich gilt der EZB-Basiszinssatz plus 8 % Aufschlag. Sollten aus dem zugrundeliegenden Geschäft Ereignisse auftreten, die nicht im Einflussbereich der Vertragsparteien liegen z.B. Gesetzesänderung, außerordentliche wirtschaftliche Situation, kann die o.g. Bestimmung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen auch abweichen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen von bereits getätigten Lieferungen behalten wir uns das Recht vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware in unserem Eigentum.

5. Aufrechnungsverbot

Die Parteien vereinbaren, dass es nicht gestattet ist, den wechselseitigen Forderungen aus dem gegenständlichen Geschäft Forderungen aus anderen Geschäften der Parteien entgegenzuhalten.

6. Rücktritt von der Bestellung

Sollte der Vertragspartner - nach Ablauf der im Punkt I (Allgemeines) genannten Frist von 7 Kalendertagen - stornieren, so hat der Vertragspartner eine Stornogebühr von 15% des vereinbarten Nettobetrages zuzüglich allenfalls aufgelaufener Frachtkosten zu bezahlen. Diese Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

7. Gewährleistung und Haftung

Wir leisten ausschließlich Gewähr dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen entspricht. Eine darüber hinausgehende ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung von Eigenschaften der Ware erfolgt unsererseits nicht. Andere wie immer geartete Ansprüche gegen uns, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten Schadens oder Folgeschadens sind - soweit rechtlich zulässig - ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss umfasst insbesondere auch Ansprüche aus Produkthaftung und Rückgriffsansprüche.

8. Beratung

Eine Beratung durch nicht vertretungsbefugte Mitarbeiter von uns begründet kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind unverbindlich. Eine Haftung aus solcher Beratung ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt

Beim Eintreten höherer Gewalt ist sunpor verpflichtet, den Vertragspartner sofort zu verständigen. In diesem Fall wird sunpor seine Lieferungen anteilig auf alle Kunden aufteilen. Höhere Gewalt liegt vor bei Lieferverzug eines Vertragspartners der Firma SUNPOR Kungststoff GmbH, bei Streik, Aussperrung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff- oder Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrsstörung, Störung eines Betriebes oder des Transportes oder sonstiger Umstände, die die Abwicklung des Geschäfts wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierbei ist es gleichgültig, ob diese Umstände bei sunpor, bei einem Lieferanten von sunpor oder sonst bei einem Dritten auftreten.

10. Gerichtsstand, geltendes Recht

Diesem Vertrag liegt das österreichische Recht zugrunde. Für Streitigkeiten vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des Gerichtes in 3100 St. Pölten.

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